Haus St. Josef
Am Feldkamp 17
48499 Salzbergen
Tel: (05976) 9493-0
Fax: (05976) 9493-106
Bürozeiten
Mo. - Do. 7:30 - 16:30 Uhr
Fr. 7:30 - 15:00 Uhr
Direkt-Durchwahlen
Herr Kenning (Heimleiter) -105
Herr Reinken (PDL) -104
Wohnbereich EG -130
Wohnbereich OG -230
Tagespflege -150
Begleitender Dienst -170
Küche -180
Unser Hinweisgeberschutzsystem bietet die Möglichkeit, Regelverstöße und Verdachtsmomente die die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien betreffen sowie Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltthemen zu melden.
Beispiele sind:
- Korruptionsdelikte wie Bestechung/Bestechlichkeit
- Missbrauch vertraulicher Informationen
- Diebstähle
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wie Körperverletzung, Nötigung oder Misshandlung
Es soll insbesondere dann davon Gebrauch gemacht werden, wenn andere Möglichkeiten (z.B. Beschwerdemanagement, Meldung bei Einrichtungsleitung, Meldung bei der Mitarbeitervertretung) nicht genutzt werden können oder negative Konsequenzen befürchtet werden. Das System unterstützt uns als lernende Organisation und führt zu einer gelebten Fehlerkultur.
Für Hinweise oder Beschwerden hinsichtlich z. B. langer Wartezeiten, Uneinigkeit hinsichtlich der Behandlung oder Pflege, vermeintlich unhöflichen Verhaltens unseres Pflegepersonals oder vermeintlich schlechten Essens ist weiterhin das Beschwerdemanagement in unserem Haus St. Josef zuständig.
Insbesondere unsere Mitarbeiter/innen sollen sich gesichert fühlen, Verstöße und Verdachtsmomente melden zu können. Darüber hinaus steht das Hinweisgeberschutzsystem auch Bewohner/innen, Angehörigen, Tagespflegegästen, Kunden für Essen auf Rädern, Besuchern sowie Geschäftspartnern offen.
Eine Meldung kann per E-Mail an unseren Einrichtungsleiter Frank Kenning (fkenning@st-josef-salzbergen.de ) oder an unsere Hinweisgeberschutzbeauftragte Jessica Weiß (jweiss@st-josef-salzbergen.de) erfolgen, auf Wunsch kann hier auch eine persönliche Begegnung vereinbart werden. Anonyme Hinweise werden ebenfalls behandelt, dazu steht unseren Hinweisgebern die Meinungskästen zur Verfügung. Zur schriftlichen Verfassung des anonymen Hinweises hängen bei den Kästen Hinweisgeberschutz-Flyer aus, die bei Bedarf ausgefüllt werden können.
Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Bitte achten Sie als Hinweisgeber/in darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch die interne Meldestelle über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen und deren Gründe. Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie über jeden aktuellen Bearbeitungsstatus per E-Mail informiert.
Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.